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Die Verwendung eines vereinfachten Steuersystems (STS) setzt voraus, dass bestimmte Einkommens- und Wertgrenzen des Anlagevermögens sowie eine Reihe anderer Bedingungen eingehalten werden. Ab 2020 werden einige Änderungen am System vorgenommen. Sie sollten nicht nur denjenigen Unternehmern bekannt sein, die sie bereits anwenden, sondern auch denen, die beabsichtigen, auf sie umzusteigen.
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Ein vereinfachtes Steuersystem ist eine der Methoden zur Berechnung und Zahlung von Steuern, die sowohl von Einzelunternehmern als auch von juristischen Personen angewendet werden können. STS ist für die Verwendung durch Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen und beinhaltet die Einhaltung bestimmter Regeln. Das System wird regelmäßig Änderungen unterzogen, die auf eine noch größere Vereinfachung und Offenheit abzielen. Im Jahr 2020 ist auch die Einführung von Innovationen geplant, die meisten von ihnen verfügen jedoch noch nicht über dokumentarische Nachweise.
Limit erhöhen
Im Jahr 2020 begann die Indexierung der für das bis dahin eingefrorene vereinfachte Steuersystem vorgesehenen Grenzwerte. Neue Beträge werden unter Berücksichtigung des genehmigten Verhältnisses berechnet. Für 2020 wird ein Koeffizient von 1 genehmigt, dh für diese Steuerperiode bleiben die Grenzen innerhalb der vorherigen Grenzen:
- Einkommen für die Steuerperiode - nicht mehr als 150.000.000 Rubel;
- der Restwert des Anlagevermögens (basierend auf Buchhaltungsdaten) - nicht mehr als 150.000.000 r.
Änderungen der Grenzwerte für das vereinfachte Steuersystem werden ab 2021 von Inflationsindikatoren abhängen, auf deren Grundlage die Höhe des Koeffizienten revidiert wird.
Neue Angebote
Das Finanzministerium schlägt vor, im Jahr 2020 ein Bundesgesetz für Unternehmer über das vereinfachte Steuersystem einzuführen, das ihnen bei geringfügigen Abweichungen von den genehmigten Bedingungen hilft, die Sonderregelung weiter anzuwenden. Das Ministerium schlägt vor, die Abgabenordnung zu ändern, was die Verwendung höherer Sätze für diejenigen impliziert, die das für dieses System festgelegte Einkommen und / oder die Anzahl der Beschäftigten übersteigen. War der Unternehmer früher gezwungen, bei Überschreitung der zulässigen Grenzen auf andere Steuersysteme umzusteigen, so sind im Ministerialentwurf folgende Bestimmungen vorgesehen:
- für den steuergegenstand „einkommen“, wenn die grenze im bereich von 150 bis 200 millionen rubel überschritten wird, wird der steuersatz auf 8% (statt 6%) festgesetzt;
- für den steuergegenstand „einkommen minus aufwendungen“ wird bei überschreitung der grenze im bereich von 150 bis 200 millionen rubel ein steuersatz von 20% (statt 15%) festgelegt;
- Übersteigt die Anzahl der Beschäftigten 100 bis 130 Personen, erhöht sich der Steuersatz je nach Art des gewählten Steuerobjekts auf 8% („Einkommen“) und 20% („Einkommen abzüglich Aufwendungen“).
Erhöhte Sätze werden wirksam, wenn entweder die Gewinnspanne oder die Anzahl der Beschäftigten überschritten wird oder wenn beide Anforderungen gleichzeitig verletzt werden. Wenn die Grenzwerte überschritten werden (200 Millionen und 130 Personen), kann der Unternehmer das vereinfachte Steuersystem künftig nicht mehr nutzen.
Nach den Grundvoraussetzungen des vereinfachten Steuersystems beträgt der Steuersatz im Jahr 2020 für „Einkommen“ und „Einkommen abzüglich Aufwendungen“ weiterhin 6% bzw. 15%. Die Regionalregierung kann von sich aus ihre Größe ändern und das „Einkommen“ im Bereich von 1 bis 6% für den Besteuerungsgegenstand und 5 bis 15% für den Gegenstand „Einkommen minus Ausgaben“ festlegen.
Neue Sätze müssen ab dem Quartal angewendet werden, in dem die Grenzwerte überschritten wurden. Für Steuerzahler mit dem Objekt „Einkommen“ gelten sie für das nächste Quartal. Es wird möglich sein, zu den vorherigen Tarifen zurückzukehren, wenn Einkommen und Anzahl auf das erforderliche Niveau gebracht werden (nicht mehr als 150 Millionen und 100 Personen). Für Steuerzahler mit dem Objekt "Einnahmen minus Ausgaben" gelten während der gesamten Steuerperiode höhere Steuersätze, und es ist möglich, erst ab dem neuen Jahr zu den festgelegten Tarifen zurückzukehren.
Dieses Bundesgesetz des Finanzministeriums wird noch geprüft und auf dem offiziellen Portal der Bundesprojekte veröffentlicht. Den vollständigen Wortlaut der vorgeschlagenen Überarbeitung der Abgabenordnung finden Sie unter Regulation.gov.ru. Mit der Verabschiedung des Gesetzes sollen die verabschiedeten Änderungen des vereinfachten Steuersystems am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Stornierung der Erklärung
Über die Löschung von Erklärungen einzelner Unternehmer zum vereinfachten Steuersystem wird schon lange gesprochen. In einem Interview für das Taxes-Programm erklärte der stellvertretende Leiter des Federal Tax Service, Dmitry Satin, dass die Berichterstattung für USN-online im Jahr 2020 für die Nutzer viel einfacher sein würde. Die entsprechenden Meldungen wurden im August 2019 auch auf dem offiziellen Portal des Föderalen Steuerdienstes veröffentlicht. Mit Online-CCP können Sie Berichtsdokumente automatisch erstellen und über Telekommunikationskanäle an die Steuerbehörde übermitteln. Der Einsatz moderner Technik vereinfacht die Steuerzahlung und spart damit erheblich Zeit. Die Berichterstattung erfolgt auf der Grundlage von Daten, die die Steuerbehörde über die Online-CCP erhalten hat. Dabei wird der Steuerbetrag berechnet und an den Steuerpflichtigen gesendet.
Die Ankündigung der Aufhebung der Erklärung zum vereinfachten Steuersystem im Jahr 2020 ist jedoch nur ein Ausdruck der Absicht des Steuerdienstes, den Prozess der Unternehmensverwaltung zu vereinfachen. Es wird möglich sein, über die Umsetzung dieses Projekts im Leben nach der Vorbereitung und Genehmigung des entsprechenden Rechtsrahmens zu sprechen.
Bisher bleiben die Methode und die Bedingungen für die Berichterstattung für 2019 unverändert:
- Organisationen reichten eine Erklärung bis zum 31. März 2020 ein;
- IP - bis 30. April 2020.
Übergangsbedingungen im Jahr 2020
Unternehmer, die bestehende Steuersysteme anwenden, können unter folgenden Bedingungen auf das vereinfachte Steuersystem umsteigen:
- der Übergang ist nur ab der neuen Steuerperiode möglich, dh ab 2020;
- Die entsprechende Mitteilung (Erklärung) muss der Steuerbehörde (am Geschäftssitz - für juristische Personen und am Ort der Registrierung - für Einzelunternehmer) vor dem neuen Steuerzeitraum, dh bis zum 31. Dezember 2019, übermittelt werden.
- Die Tätigkeiten der Organisation müssen den für das vereinfachte Steuersystem geltenden Bedingungen entsprechen (Einkommens- und Beschäftigtenzahlgrenzen, fehlende Zweigniederlassungen, der Anteil anderer Organisationen darf 25% nicht überschreiten).
- Eine LLC kann 2020 einen Bescheid über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem einreichen, wenn das Einkommen der Organisation nach den Ergebnissen der neun Monate des Jahres 2019 112.500.000 Rubel nicht übersteigt.
- Der Übergang von UTII zu STS ist zu Beginn desselben Monats möglich, in dem die Verpflichtung zur Zahlung dieser Steuer endet (gleichzeitig muss der Steuerbehörde spätestens 30 Tage nach Ablauf dieser Verpflichtung eine Benachrichtigung über den Übergang übermittelt werden).
Bei der Registrierung eines einzelnen Unternehmers oder einer juristischen Person kann der Steuerpflichtige sofort einen Antrag auf Nutzung des vereinfachten Steuersystems zusammen mit einem Paket von Dokumenten zur Registrierung einreichen. Oder er kann dies innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der Basisdokumente für die Registrierung tun.
Wird das FTS Erklärungen zu STS im Jahr 2020 stornieren: das Video
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