Schengen-Staaten im Jahr 2020

Liste der Schengen-Länder im Jahr 2020

Die Länder der Schengen-Zone - ein europäischer Raum mit einer Fläche von mehr als 4,3 Millionen km² mit einheitlichen Zollvorschriften und offenen Landesgrenzen. Staatsbürger dieser Länder haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet frei zu bewegen, und für Besuche von Ausländern wird ein einziger Ausweis ausgestellt. Bei der Planung künftiger Reisen werden Reisende darüber informiert, wie die Schengen-Liste im Jahr 2020 aussieht. Werden Änderungen in der Mitgliedschaft erwartet?

Liste der Länder

Für 2020 lautet die Liste der Schengen-Staaten wie folgt:

Liste der Schengen-Länder im Jahr 2020

Zusätzlich zu dieser Liste hat der Inhaber der Schengen-Multivisa das Recht, eine Reihe von Ländern legal zu besuchen. Sie betreten automatisch die Schengen-Zone, da sie sich auf dem Territorium anderer Staaten befinden:

  • Fürstentum Monaco (Frankreich).
  • San Marino (Italien).
  • Vatikan (Italien).
  • Andorra (Spanien).

Gleichzeitig sollten Reisende mit einem Einreisevisum mögliche Probleme beim Besuch dieser Länder berücksichtigen. Wenn ein Tourist beispielsweise Andorra betritt, verlässt er tatsächlich den Schengen-Raum bzw. muss bei seiner Rückkehr in den Schengen-Raum das Genehmigungsdokument erneut ausstellen. Um nur in das Hoheitsgebiet von Monaco, Andorra, dem Vatikan oder San Marino einzureisen, benötigen Sie ein Visum für Frankreich, Spanien oder Italien.

Die Zusammensetzung des Schengen-Raums ist nicht identisch mit der Zusammensetzung der Europäischen Union. In Großbritannien und Irland gelten für EU-Mitglieder beispielsweise eigene Pass- und Visabestimmungen. Darüber hinaus bereitet sich das Vereinigte Königreich auf den Austritt aus der EU vor. Und solche Schengen-Teilnehmer wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind keine Mitglieder der Europäischen Union.

2020 kann die Liste der Schengen-Staaten auf Kosten von Zypern, Rumänien, Bulgarien und Kroatien erweitert werden, obwohl sich ihr Beitritt aus dem einen oder anderen Grund um mehr als ein Jahr verzögert hat. Es gibt noch keine offiziellen Informationen über neue Mitglieder. Jetzt ist für diese Länder die Einreise auf der Grundlage des Schengen-Multivisums möglich, Inhaber eines nationalen Visums dieser Länder können jedoch nicht in die Schengen-Zone einreisen. Zwischen ihnen besteht jedoch eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung nationaler Visadokumente. Beispielsweise kann der Inhaber eines Zypern-Visums Bulgarien, Rumänien, Kroatien und umgekehrt besuchen.

Tourist mit einem Rucksack

Reise-Features

Auf dem Schengen-Gebiet wurde die interne Pass- und Visakontrolle aufgehoben, wodurch der Inhaber eines Mehrfachvisums die Möglichkeit hat, sich innerhalb der Zone frei zu bewegen. Ausnahmen sind bei sportlichen oder politischen Großereignissen möglich, wenn die Staatsgrenzen manchmal für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen geschlossen werden oder strengere Passkontrollvorschriften eingeführt werden, was für ausländische Staatsbürger mit einer Verlängerung der Zeit für die Prüfung von Dokumenten verbunden ist. Solche Maßnahmen sind mit Terroranschlägen in europäischen Ländern verbunden.

Freizügigkeitsregeln gelten nicht für abgelegene Gebiete der Schengen-Staaten. Zum Beispiel die dänischen autonomen Regionen Färöer und Grönland, Norwegisch Spitzbergen, Französisch-Martinique, die niederländischen Gebiete Aruba und Curaçao usw. Für den Besuch dieser Orte werden separate Genehmigungen ausgestellt.

Darüber hinaus waren die Behörden einzelner Staaten gezwungen, die Grenzkontrollen zu verstärken, um den Zustrom illegaler Einwanderer zu verringern und die Kriminalität zwischen ihnen zu erhöhen. An folgenden Grenzen gelten Sonderregeln:

  • auf deutsch - mit österreich;
  • in Österreich - mit Ungarn und Slowenien;
  • auf Ungarisch - mit Kroatien, Serbien und Slowenien (obwohl sich letzteres auf die Schengen-Zone bezieht).
  • auf Dänisch - mit Deutschland und den Häfen, in denen deutsche Fähren ankommen.
  • auf Schwedisch - über die Eresun-Brücke, südliche und westliche Häfen.
  • auf Norwegisch - mit Seehäfen, in denen Fähren aus Deutschland, Dänemark und Schweden ankommen.

Zollkontrolle

 

Was wird sich im Jahr 2020 ändern?

Ab dem 1. Januar 2020 sollen Änderungen des Visakodex in Kraft treten, die sich auf das Verfahren für die Ausstellung von Visadokumenten auswirken, einschließlich für Russen:

  • Die maximale Frist für die Beantragung eines Visums verlängert sich - 6 Monate vor Reiseantritt (jetzt nur noch 3), jedoch nicht später als 15 Tage im Voraus. Dadurch werden die konsularischen Dienste entlastet, und Touristen können ihre Reisen im Voraus planen.
  • Reisende haben die Möglichkeit, einen Visumantrag elektronisch ohne zusätzliche Bedingungen oder Barauslagen auszufüllen. Wenn ein bestimmtes Land über die entsprechenden Tools verfügt, ist es berechtigt, die Ferneinreichung von Anmeldungen einzuführen.
  • Minderjährige können von der Visagebühr befreit werden. Für Kinder unter 6 Jahren wird nach wie vor keine Gebühr für die Ausstellung eines Visums erhoben. Aber seit 2020 können die Schengen-Staaten nach eigenem Ermessen eine solche Entscheidung für Kinder von 6 bis 18 Jahren treffen.

  • Es ist möglich, mehrere Visa mit einer schrittweisen Erhöhung der Gültigkeit von 1 Jahr auf 5 Jahre zu erhalten. Die Innovation soll den Antragstellern und den Schengen-Staaten selbst Zeit und Kosten ersparen. Dokumente mit längerer Gültigkeit stehen für Reisende mit positivem Visumverlauf zur Verfügung. Für Letzteres ist die Einreise in die Eurozone mit einem zuvor ausgestellten Kurzzeitvisum nur über das Land erforderlich, das es ausgestellt hat (zum Beispiel müssen Sie nach Erhalt des finnischen Schengen aus Finnland in die EU einreisen und nicht aus einem anderen Land).

Antragsteller, die in den letzten 2 Jahren 3 Kurzzeitvisa erhalten und legal verwendet haben, können mit einem jährlichen Visum rechnen. Um ein zweijähriges Dokument zu beantragen, müssen Sie zuerst mindestens eine Version des jährlichen Visums verwenden, das Sie in den letzten zwei Jahren erhalten haben. Für ein 5-Jahres-Mehrfachvisum müssen Sie in den letzten 3 Jahren Inhaber einer Zweijahresgenehmigung sein.

  • Die Visagebühr wird sich ab dem 2. Februar 2020 von 60 auf 80 Euro erhöhen, aber im Jahr 2020 werden die Russen aufgrund von Vereinbarungen mit der EU über den vereinfachten Erhalt von Schengen, der eine Vorzugsgebühr von 35 Euro vorsieht, davon nicht betroffen sein.

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