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In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz müssen alle staatlichen, kommerziellen und anderen Organisationen (mit Ausnahme einzelner Unternehmer) Buchhaltungsunterlagen führen. In den Artikeln der Steuerkennzeichen 402 und 63 sind auch die Meldefristen für 2020 angegeben. Die genauen Angaben zu den Terminen für das gesamte Jahr werden erst Ende 2019 erscheinen, wesentliche Änderungen sind jedoch nicht zu erwarten.
Arten von Berichten
Die Art der Formulare, die Häufigkeit der Verarbeitung und die Berichterstattung für das 1. Quartal 2020 sind gesetzlich klar geregelt. Wenn früher Formulare auf Papier verwendet wurden, können sie jetzt frei in elektronischer Form bezogen werden.
MwSt
Jede kommerzielle und gemeinnützige Organisation ist am Ende des Berichtszeitraums verpflichtet, dem Steuerdienst Mehrwertsteuer zu melden. Die Frist läuft bis einschließlich 25. Januar 2020. Die Steuer kann bei Bedarf in den nächsten drei Monaten zu gleichen Teilen gezahlt werden.
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Gewinnsteuer
Bis zum 28. März 2019 reichen Unternehmen, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben, eine Erklärung in geeigneter Form ein und zahlen die Steuer zusammen mit einer Vorauszahlung gemäß den in der Steuergesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Normen. Wenn das Unternehmen offiziell weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigt hat, ist es gestattet, Papierkram zu erstellen.
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Mitarbeiterinformationen
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter wird einmal jährlich bis zum 22. Januar übermittelt. In diesem Dokument werden alle Änderungen des Personals angezeigt, sofern zuverlässige Daten zur Organisation vorliegen.
Download durchschnittliche Überschrift 2020
4-FSS
Nach den Ergebnissen des 1. Quartals 2020 müssen Unternehmen rechtzeitig das FSS-Meldeformular einreichen, in dem die Zahlungen für Unfälle angegeben sind. Derartige Informationen werden auf der Grundlage der Ergebnisse von 6, 9 und 12 Monaten übermittelt, im ersten Quartal sind LLCs und Einzelunternehmer mit Mitarbeitern im Bundesstaat am 22. und 25. Januar für Papierformate bzw. elektronische Formate.
Formular herunterladen f. 4-FSS für das 1. Quartal 2020
Berechnung der Versicherungsprämien
Organisationen, die Fachkräfte einstellen, müssen über Prämien berichten. Für Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitern wird das Dokument elektronisch gesendet. Für das Jahr 2019 wird der Bericht bis zum 30. Januar 2020 eingereicht.
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Grundsteuer
Für alle Steuerzahler ist eine freie Form der Zahlung festgelegt, dh der Fälligkeitstermin ist nicht auf feste Fristen begrenzt. Für das 1. Quartal 2019 wird eine Immobilienerklärung bis zum 30. März versandt. Für das LLC-Formular, bei dem mehr als 100 Personen registriert sind, wird der Bericht auf einem digitalen Medium bereitgestellt.
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Transportsteuer
Unternehmer, die Fahrzeuge in ihrer Bilanz haben, müssen bis zum 1. Februar 2020 Berichte in Form einer entsprechenden Erklärung in Standardform vorlegen. Alle GmbHs und Einzelunternehmer legen zusätzlich weitere Berichte über die Buchhaltung und Steuertätigkeit vor, beispielsweise SZV-M zur Ermittlung der angestellten Rentner.
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Vereinfachtes Steuersystem
Kleine und mittlere Unternehmen haben einen wichtigen Vorteil - ein vereinfachtes Steuersystem (STS). Ein Unternehmer zahlt nur eine Steuer in Übereinstimmung mit dem festgelegten Tarif und den Normen von Dokumenten, die an staatliche Stellen weitergeleitet werden. Dies umfasst verschiedene Zahlungen, einschließlich Zahlungen an den Staatshaushalt.
Der Steuersatz für die Berichterstattung für das 1. Quartal 2020 (STS) ist wie in anderen Perioden erheblich niedriger, insbesondere im Vergleich zu anderen Systemen. Beispielsweise kann die Einkommensteuer zwischen 1 und 6% liegen. Unternehmen legen am Ort der Registrierung einen Bericht über das vereinfachte Steuersystem vor (wenn es sich um eine GmbH handelt), einzelne Unternehmer senden Dokumente am Wohnort. Termine werden wie folgt festgelegt:
- SP bis 30.04.
- LLC bis zum 31. März.
- Liquidierte Unternehmen vor dem 25. des nächsten Monats.
- Wenn der Organisation das Recht auf „Vereinfachung“ vorenthalten wird, erfolgt die Berichterstattung für das 1. Quartal 2020 vor dem 25. Januar, vorbehaltlich einer erneuten Besteuerung im 4. Quartal des Vorjahres.
Dem Finanzamt vorgelegte Erklärungen dienen dazu, die für Steuern und sonstige Zahlungen aufgewendeten Beträge in Einklang zu bringen. Im Falle eines Rechenfehlers muss die GmbH oder der einzelne Unternehmer den fehlenden Betrag bezahlen. Sollte der Scheck eine Überzahlung ergeben, wird der Differenzbetrag in Form eines Vorschusses für den nächsten Zeitraum gutgeschrieben.
Geldstrafen
Verstößt ein Unternehmen gegen die Meldefrist im 1. Quartal 2020, wird es mit einer Geldbuße von 5% des Betrags der Zahlung oder Steuer bestraft, deren Zahlung überfällig war. Für jeden überfälligen Monat werden Strafen verhängt, auch wenn der tatsächliche Zeitraum einige Tage nicht überschritten hat. Die Mindeststrafe beträgt 1.000 Rubel, die gesetzlich festgelegte Höchststrafe 30% der Gesamtschuld.
Bußgelder sind nicht die einzige Strafe. Das Nichtbeachten der Fristen kann zu einer Sperrung des Girokontos des Unternehmens führen. Ähnliche Maßnahmen können in Bezug auf Steuerzahler angewendet werden, die die Frist für die Einreichung eines Berichts um mindestens 10 Werktage überschritten haben. Weniger verbreitet sind persönliche Strafen für Beamte und Unternehmer. In solchen Fällen gibt das IFTS eine Verwarnung heraus oder verhängt nach einer entsprechenden positiven gerichtlichen Entscheidung eine Geldstrafe von bis zu 500 Rubel.
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