Die Einkommensteuer in Russland im Jahr 2020 bleibt unverändert. Die Zahler, Vertreter kleiner, mittlerer und großer Unternehmen, müssen in Abhängigkeit von den Ergebnissen des Berichtszeitraums weiterhin regelmäßig einen bestimmten Betrag in die Staatskasse einzahlen. Die Steuer ist eine der wichtigsten Quellen, um den Bundeshaushalt und die regionalen Haushalte zu füllen. Sie beabsichtigen daher nicht, sie abzuschaffen, überprüfen sie jedoch nicht in Richtung einer Kürzung / Erhöhung. Änderungen können sich auf die Verteilung der Vorzugssätze und die Art und Weise der Verteilung der in den Haushalten erhaltenen Mittel auswirken.
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Bei der Staatsduma wurden mehrere Gesetzesvorlagen zur Prüfung eingereicht, in denen Änderungen der Verwendung von Mitteln aus der Einkommensteuer vorgeschlagen wurden. Von 2017 bis 2024 wird der 20% -Satz (der von nun an unverändert bleibt) in zwei Zahlungen aufgeteilt, und zwar:
- 3% - zum Bundeshaushalt;
- 17% - in der regionalen.
Die Verfasser der neuen Gesetzentwürfe schlugen folgende Steuersplittung vor: 13% des Betrags werden an die Bundeskasse gezahlt, und 7% stehen den Gemeinden weiterhin zur Verfügung. Die Innovation wurde jedoch noch nicht genehmigt. Die Körperschaftsteuer bezieht sich auf das stabile Einkommen der Gemeinden. Ihre Verwendung ist für die Entwicklung von Regionen von großer Bedeutung. Da der Bundeshaushalt über genügend andere Einnahmen verfügt, wurde beschlossen, die Priorität dieser Gebühr zugunsten der Teilstaaten der Russischen Föderation zu belassen.
Vorzugsbedingungen
Seit 2020 treten zwei Bundesgesetze in Kraft, nach denen die Abgabenordnung angepasst wird (insbesondere Kapitel 25). Dies sind die Gesetze, die auf der Sommersitzung vom 26. Juli 2019 Nr. 210 und 211 verabschiedet wurden. Ab dem 1. Januar 2020 gelten für die Berechnung der Einkommensteuer die folgenden Vorzugsbedingungen:
- Für regionale Organisationen, die den gesamten Kreislauf der Entsorgung fester Siedlungsabfälle (Hausmüllentsorgung) kontrollieren, kann der Satz von 0% verwendet werden (gilt nur für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Hausmüllentsorgung).
- Für kommunale Theater, Museen und Bibliotheken gilt weiterhin der Steuersatz von 0%, der für die gesamte Steuerbemessungsgrundlage der Institute gilt, wenn 90% ihres gesamten Einkommens mit dem Verkauf von Grunddienstleistungen verbunden sind.
Hinweis In jedem Fall müssen Theater, Museen und Bibliotheken eine Erklärung für die vergangene Steuerperiode (Kalenderjahr) ausstellen und der Steuerbehörde bis zum 28. März des laufenden Jahres übermitteln.
- Für Organisationen, die Bildungs- und medizinische Dienstleistungen erbringen, wird ein unbegrenzter Satz von 0% gewährt.
Wenn die Organisation zuvor keine Vorzugskonditionen angewendet hat, sollte die verantwortliche Person der Steuerbehörde spätestens an den ersten Tagen im Dezember 2019 eine Erklärung über die Absicht senden, diese im Jahr 2020 zu verwenden. Wenn der Vorzugstarif zuvor verwendet wurde, müssen keine zusätzlichen Benachrichtigungen gesendet werden.
Vorzugskonditionen gelten für Baufirmen, die soziale Infrastruktureinrichtungen schaffen, die anschließend in kommunales Eigentum übergehen. Sie haben die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage für die mit dem Bau dieser Einrichtungen verbundenen Kosten zu senken.
Wetten
Gemäß Kapitel 25 der Abgabenordnung der Russischen Föderation gehören zu den einkommensteuerpflichtigen Personen:
- alle juristischen Personen der Russischen Föderation, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben und das allgemeine Steuersystem anwenden;
- juristische Personen anderer Staaten, die ihre Arbeit auf dem Territorium der Russischen Föderation über Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen ausführen.
In der Russischen Föderation registrierte juristische Personen zahlen 3% an den Bund und 17% an das regionale Budget. Ausländische Unternehmen schreiben alle 20% dem Bundeshaushalt zu.
Das Gesetz sieht bestimmte Kategorien von juristischen Personen vor, die von der Zahlung dieser Steuer befreit sind oder deren Steuersatz reduziert wird. Folgendes ist von der Steuer befreit:
- Nutzer der Steuerregelungen der Unified Social Tax Tax, USN, UTII;
- am Glücksspiel beteiligte Organisationen;
- Teilnehmer des Skolkovo-Projekts;
- Unternehmen, die im Berichtszeitraum keinen Gewinn hatten.
Im Jahr 2020 gelten weiterhin flexiblere Bedingungen für die folgenden Unternehmen:
- Teilnehmer an der Sonderwirtschaftszone. Der Höchstsatz für die Zahlung an die Gemeinde beträgt 12,5%. Wichtige Voraussetzungen: Tätigkeiten, für die eine Steuergutschrift gilt, müssen im Gebiet der SWZ durchgeführt werden. Für Tätigkeiten in diesem Gebiet und darüber hinaus ist eine gesonderte Buchführung erforderlich.
- Landwirtschaftliche Erzeuger - 0%.
- Sozialdienstorganisationen der Bürger - 0%.
- Organisationen, die Einkünfte aus Wertpapierumsätzen erzielen - 15%.
- Unternehmen, die sich an regionalen Investitionsprojekten beteiligen, sind 0% (Bundeshaushalt) und 10% (Gemeinde).
- Unternehmen, die Einkünfte aus der Vermietung von See- und Lufttransporten erhalten, auch für internationale Transporte - 10% (Bundeshaushalt) und 0% (Gemeinde).
Eine vollständige Liste der Steuersätze in Abhängigkeit von der Art des Einkommens ist in Artikel 284 der Abgabenordnung aufgeführt.
Das Timing
Der Zeitpunkt der Einkommensteuer hängt von der Länge des Berichtszeitraums ab, für den die Daten übermittelt werden, und von der Verwendung der Vorauszahlungen. Reicht die Gesellschaft eine Erklärung ein und zahlt die Steuer für das vergangene Kalenderjahr, ist in diesem Fall die Zahlung bis zum 28. März des laufenden Jahres erforderlich. Wenn der letzte Zahlungstag mit dem Wochenende übereinstimmt, werden Finanztransaktionen auf den nächsten Geschäftstag übertragen. Das heißt, für den Bericht für 2019 sollte der gesamte Betrag bis zum 30.03.2020 gezahlt werden (da der 28.03.2020 Samstag ist).
Wenn das Unternehmen vierteljährliche Berichte ohne monatliche Vorauszahlung führt, lauten die Zahlungsbedingungen für die Vorauszahlung für das Quartal wie folgt:
- I Quartal - 28. April 2020;
- II. Quartal - 28. Juli 2020;
- III Quartal - 28. Oktober 2020.
Bei monatlichen Vorauszahlungen muss auch der 28. Tag eines jeden Monats im Mittelpunkt stehen. Alle monatlichen Vorauszahlungen werden bis zum 28. Tag des entsprechenden Berichtszeitraums gutgeschrieben.
Bei monatlicher Zahlung der Steuer für den tatsächlichen Gewinn wird der Betrag vor dem 28. Tag des Monats ausgezahlt, der auf den berichtenden folgt.
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